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Erhalten auch Sie die lohnenden Förderungen!

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient dem Klimaschutz und gehört zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle sowie von Kernkraft verringert werden soll.

Mit dem EEG erhalten Photovoltaik-Anlagenbetreiber 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für ihren erzeugten Strom, und der Netzbetreiber wird zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet.

Die aktuelle Vergütung (bei Inbetriebnahme im März 2015) für Photovoltaik-Anlagenbetreiber beträgt bei einer Anlagengröße:

bis 10 kWp = 12,50 Cent/kWh
10 kWp bis 40 kWp = 12,15 Cent/kWh
ab 40 kWp = 10.87 Cent/kWh
ab 1000 kWp bis 10 MWp = 8,65 Cent/kWh
Für Photovoltaik-Anlagen werden ausserdem günstige KfW-Kredite angeboten, wodurch kaum Eigenkapital für die Anlagenkosten eingesetzt werden muss.

Nutzen Sie die Möglichkeiten die sich im Moment bieten. Monat für Monat werden die Förderungen nun weiter gekürzt. Wer jetzt schnell handelt, profitiert gleich mehrfach.

Schauen Sie sich unsere Musterkalkulation an, um feststellen zu können ob sich das lohnt.

Beachten Sie bitte: Anlagen die nach März 2015 in Betrieb gehen, werden weniger EEG erhalten. Handeln Sie jetzt vor der Reduzierung der EEG!
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